Die umfangreichen Bestimmungen der Wohnungseigentumsgesetze regeln die Rechtsverhältnisse um die Eigentumswohnung.
Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und ihrer Gemeinschaft oder der Verwaltung sind vermeidbar, wenn sämtliche Beteiligte umfassend über Rechte und Pflichten informiert sind bzw. werden.
Ich unterstütze Hausverwaltungen auch bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen sowie im Rahmen der Erhebung oder der Abwehr von Anfechtungsklagen. Ich entlaste Sie im Bereich des Forderungseinzugs und verweise auf unser effektives Mahn- und Vollstreckungswesen.