Meine Tätigkeit auf diesem Gebiet ist geprägt von der Erkenntnis, dass umfassende Aufklärung und ausgewogene Vereinbarungen streitvermeidend wirken. Jene Beträge, die im Falle nicht einvernehmlicher Scheidung und streitiger Auseinandersetzungen über Scheidungsfolgen (wie nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich usw.) dem Mandanten verloren gehen, summieren sich oftmals zu einer für den Laien ungeahnten Größe. Keine oder schlechte Vereinbarungen gefährden Existenzen und können die Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen sein.
Ziel meiner Arbeit ist die Gestaltung von Vereinbarungen, die die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten interessengerecht regeln.
Sollte sich die Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, führe ich diese mit Ihnen.