Forderungsausfälle stellen ein zunehmendes Problem aller am Wirtschaftsleben Beteiligter dar.
Die Realisierung Ihrer Forderung beginnt bereits zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Hier werden die Weichen gestellt.
Probleme wie ungenaue Aufnahme der Firmierung, der Gesellschaftsform, der Geschäftsführung usw. verzögern die gerichtliche Geltendmachung. Spätestens während der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Kunden sollten weitere Informationen wie Bankverbindungen, Handelsregisterauszüge usw. beschafft werden.
Im Falle der nicht fristgemäßen Zahlung werden Teilzahlungsvereinbarungen angestrebt; möglichst mit vollstreckbarem Inhalt und besichert.
Erforderlichenfalls erfolgt die gerichtliche Geltendmachung, wenn möglich im automatisierten Mahnverfahren.
Bei der Zwangsvollstreckung gehe ich konsequent vor.
Ich arbeite mit einer erfolgreichen Auskunftei zusammen.