Die optimale Verteidigung bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten beginnt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
Aussagen gegenüber dieser Strafverfolgungsbehörde sollten grundsätzlich nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung erfolgen.
Ich nehme mir die Zeit, die für die konsequente Verteidigung erforderlich ist.